1. Grundsätzliches
Die Kurse der Vhs stehen grundsätzlich jedem und jeder offen. Nur in wenigen Fällen ist die Teilnahme auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt, z.B. Kurse für Frauen. Die Bedingungen, unter denen Kurse stattfinden, sind vom Kreistag des Wetteraukreises beschlossen und daher verbindlich. Das gilt insbesondere für die Höhe der Gebühr und die Mindestteilnehmendenzahl.
2. Vertragsbedingungen / Haftung
Die Vhs behält sich vor, bei wichtigem Grund das Seminar zu verschieben oder abzusagen. Dies gilt auch bei Ausfall oder kurzfristiger Erkrankung von Kursleiter/innen. Die Teilnehmer/innen werden bei Nichtstattfinden des Seminars unverzüglich benachrichtigt. Bereits entrichtete Kursgebühren werden in diesen Fällen erstattet. Wenn jemand den Unterricht an einigen Kurstagen versämt oder einen Kurs abbricht, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühr.
Da unsere Kurse zum größten Teil in Schulen stattfinden, in denen die Vhs nur Gast ist, muss der Unterricht grundsätzlich während der Schulferien ausfallen. Das gilt auch für Feiertage und bewegliche Ferientage. Bitte beachten Sie die Hausordnungen der Schulen. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
Haftung: Die Vhs haftet nicht für Schäden, die Teilnehmer/innen beim Besuch einer Veranstaltung entstehen (z.B. durch Unfall, Diebstahl oder Sachbeschädigung).
3. Anmeldung
Bei Kursen mit dem Hinweis "Schriftliche Anmeldung" ist eine Voranmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich, die Kursgebühr zu entrichten, auch wenn Sie nicht an dem Kurs teilnehmen, es sei denn, Sie benennen der Vhs eine/n Ersatzteilnehmer/in. Eine Abmeldung muss bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Bei Bildungsurlaub ist die Abmeldefrist 4 Wochen vor Kursbeginn. Gehen für einen Kurs mehr Anmeldungen ein, als Plätze zur Verfügung stehen, so entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen über die Teilnahme. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig an. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Wenn der Kurs nicht stattfindet, werden Sie benachrichtigt.
Wir akzeptieren neben den Anmeldungen mit dem Anmeldeformular auch Anmeldungen per Telefon, persönlich, per Fax und per E-Mail: Bitte beachten Sie, dass auch diese Anmeldungen verbindlich sind und die hier veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ihnen akzeptiert werden. Dies gilt insbesondere für die Regelung zur Abmeldung, da Sie sich mit der verbindlichen Anmeldung ebenfalls verpfichten, auch dann die Kursgebühr zu entrichten, wenn Sie nicht teilnehmen können. Bei Personen unter 18 Jahren benötigen wir die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Bei Kursen mit dem Hinweis "Anmeldung im Kurs" erfolgt die Anmeldung am ersten Kurstag bei der Kursleitung. Bei diesen Kursen können Sie am Ende des ersten Kurstages entscheiden, ob Sie teilnehmen wollen oder nicht. Spätestens am zweiten Kurstag ist der Kursleitung die ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung über die Kursgebühr auszuhändigen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit Ihrer Unterschrift auf der Teilnahmeliste verpflichten, die Gebühr zu zahlen. Wenn sich am ersten Tag nicht genügend Teilnehmende anmelden, muss der Kurs ausfallen. Wenn mehr Interessierte erscheinen, als an dem Kurs teilnehmen können, behält sich die Vhs die Entscheidung vor, wer teilnehmen kann. Die Vhs bemüht sich in solchen Fällen, einen zusätzlichen Kurs einzurichen.
Formulare für die Voranmeldung finden Sie hier.
4. Durchführung und Gebühren
Grundsätzlich gilt die im Programmheft abgedruckte Gebühr.
Die Kurse können nur stattfinden, wenn die Mindesteilnehmendenzahl erreicht ist. Kurse können auch mit noch weniger Teilnehmenden stattfinden, wenn alle eine entsprechend höhere Gebühr zahlen. Die Kursleiter/innen informieren über die Höhe der Gebühr. An EDV-Kursen können maximal 10 Personen teilnehmen, damit für jeden ein PC zur Verfügung steht.
In der Regel wird die Gebühr eingezogen, nachdem eine Abbuchungsvollmacht erteilt wurde. Durch Widerspruch oder fehlende Deckung des Kontos enstehende Bankspesen werden dem/der Teilnehmer/in belastet. Wird in Ausnahmefällen Zahlung gegen Rechnung gewünscht, so erhöht sich die Gebühr um einen Verwaltungskostenanteil von € 2,50.
5. Gebührenermäßigung
Niemand soll aus finanziellen Gründen daran gehindert werden, sich in der Volkshochschule weiterzubilden. Daher besteht die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung. Auf schriftlichen Antrag wird Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld I und II) bzw. SGB XII (Sozialhilfe) und Inhaber/innen der Ehrenamtscard Gebührenermäßigung gewährt. Ein aktueller Nachweis ist dem Antrag beizufügen. Der Nachweis muss bis zum Kursbeginn vorliegen. Weitere Gebührenermäßigungen sind vor Kursbeginn bei der Vhs zu beantragen. Eine nachträgliche Gebührenermäßigung ist nicht möglich! Die Ermäßigung beträgt in der Regel 50 % der angegebenen Gebühr, mindestens jedoch € 15,00. Eine Gebührenermäßigung findet nicht statt, wenn Dritte (z.B. Arbeitsagentur oder JobKOMM) die Kursgebühr übernehmen.
6. Gutscheine
Die Vhs bietet Ihnen die Möglichkeit, Gutscheine für das Belegen der Kurse zu kaufen und zu verschenken. Die Gutscheine können in einem Zeitraum von drei Jahren (gerechnet ab Kauf des Gutscheins) für jeden Kurs der Vhs Wetterau eingelöst werden. Verbleibt beim Einlösen der Gutscheine aufgrund der Gebühren des ausgewählten Kurses ein geringer Restbetrag, so kann dieser auf Wunsch des Teilnehmenden in Form einer Rücküberweisung ausgeglichen werden. Bei Beträgen über € 10,00 wird in der Regel ein erneuter Gutschein ausgestellt.
7. Datenschutz
Die von der Vhs Wetterau erhobenen personenbezogenen Daten der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer werden nur zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung der Anfragen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden nur innerhalb der Vhs Wetterau verarbeitet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder wenn es zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist – hier insbesondere die Weitergabe von Teilnehmendendaten an die Kursleiterinnen und Kursleiter (Anwesenheits- und Teilnahmelisten). Durch Übersendung der persönlichen Daten willigen die Interessenten und Interessentinnen in die beschriebene Verarbeitung der Daten und deren Verwendung ein. Die Nutzung personenbezogener Daten für den gezielten Versand von Informationsmaterialien der Vhs Wetterau erfolgt nur im Falle der Einwilligung. Eine eventuelle Nutzung der Daten für statistische Zwecke (Marktforschung und Erhebungen zum Weiterbildungsverhalten) erfolgt anonymisiert und nicht personenbezogen. Auf eine schriftliche Anfrage hin informiert die Vhs Wetterau über die personenbezogenen gespeicherten Daten. Die Löschung gespeicherter personenbezogener Daten erfolgt, wenn die Einwilligung zur Speicherung widerrufen wird. Wir sind bemüht, personenbezogenen Daten durch die Ergreifung sowohl technischer als auch organisatorischer Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Anmeldung per E-Mail, die Daten unbefugt und unbemerkt mitgelesen und auch verändert werden können. Die Vhs Wetterau setzt derzeit keine Verschlüsselungsverfahren ein.
8. Zu Gast an Schulen
Wir sind mit unseren Kursen sehr häufig Gast in den kreiseigenen Schulen des Wetteraukreises. Da wir gern gesehene Gäste sind und bleiben wollen, bitten wir Sie ganz herzlich um die Einhaltung der jeweils geltenden Schulordnung. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass immer wieder vermeidbare Schwierigkeiten und unnötige Konflikte vor Ort entstanden sind, die sich durch das Beachten der Regeln leicht vermeiden lassen.
Grundsätzlich gilt für alle Schulen:
Es herrscht auf dem gesamten Schulgelände Rauchverbot. Die Räume und Einrichtungen sollen pfleglich behandelt werden, die Sitzordnung in den Klassenräumen kann nur dann geändert werden, wenn nach Kursende die Ursprungsform wieder hergestellt wird. Nach Beendigung der Kurse sollte darauf geachtet werden, dass die Fenster geschlossen und die Beleuchtung abgeschaltet wird. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
Probleme bereitet häufig auch das Parkverhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Wir bitten Sie eindringlich, die ausgewiesenen Parkplätze zu benutzen und zu akzeptieren, dass in der Regel aus feuerpolizeilichen Gründen das Parken auf dem Schulhofgelände nicht gestattet ist.