Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 01.08.2020)
 

1. Vertragsbedingungen / Haftung

Die Kurse der vhs wetterau stehen grundsätzlich allen Interessentinnen und Interessenten offen. In wenigen Fällen werden bestimmte Personenkreise angesprochen, z. B. Kurse für Frauen oder Kinder.

Für die Teilnahme an Kursen der Volkshochschule werden Gebühren erhoben. Die Satzung wird vom Kreistag des Wetteraukreises beschlossen und ist verbindlich. Die Höhe der Teilnahmegebühren bemisst sich nach der Zahl der Unterrichtseinheiten (UE), abhängig von der Anzahl der Teilnehmenden. Eine UE umfasst 45 Minuten. Grundsätzlich gilt die im Programmheft abgedruckte Gebühr.

Die Kurse können nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmendenzahl erreicht ist. Es erfolgt keine schriftliche Kurszusage. Bei Kursausall oder Kursänderung werden die Teilnehmer/innen von der vhs wetterau schriftlich benachrichtigt.

Die vhs behält sich vor, bei wichtigen Gründen (wie z. B. kurzfristige Erkrankung der Kursleitung) den Kurs bzw. einzelne Kurstage zu verschieben oder abzusagen. Die Teilnehmer/innen werden über das Nicht-Stattfinden unverzüglich benachrichtigt.

Gilt die Verschiebung/Absage für den kompletten Kurs, werden bereits entrichtete Kursgebühren erstattet. Finden einzelne Kurstermine eines Wochenkurses nicht statt, werden diese i.d.R. am Ende des Kurszeitraumes angehängt.

Sofern Teilnehmer/innen den Unterricht an einigen Kurstagen versäumen oder einen Kurs abbrechen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühr. Auch Erkrankung mit oder ohne Vorlage eines Attestes entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Haftung:

Die vhs wetterau haftet nicht für Schäden, die durch Teilnehmer/innen beim Besuch einer Veranstaltung entstehen (z. B. Unfall, Diebstahl oder Sachbeschädigung).

Da die vhs-Kurse zum größten Teil in öffentlichen Schulen stattfinden, muss der Unterricht während der Schulferien ausfallen. Das gilt auch für Feiertage und bewegliche Ferientage. Sonderregelungen sind bei der jeweiligen Kursinformation vermerkt oder erfolgen in Absprache mit der Kursleitung.

 

2. Anmeldung

a) vhs-Kurse

Neben den Anmeldeformularen aus dem Programmheft akzeptiert die vhs wetterau auch Anmeldungen per Telefon, persönlich, per Fax und per Mail. Gehen für einen Kurs mehr Anmeldungen ein, als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet die Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen über die Teilnahme.

Bitte beachten:

  • Die Anmeldung ist verbindlich
  • Der/die Teilnehmende akzeptiert mit der Anmeldung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vhs wetterau und verpflichtet sich, die Kursgebühr zu entrichten, auch wenn er/sie nicht am Kurs teilnimmt
  • Bei Personen unter 18 Jahren benötigt die vhs wetterau die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten für eine verbindliche Anmeldung

Bei Kursen mit dem Hinweis „Schriftliche Anmeldung“ ist eine Voranmeldung erforderlich.
 

b) Prüfungen

Für Prüfungen gelten die in den Anmeldeformularen fixierten Bedingungen.

 

3. Abmeldung

Die Abmeldung muss der vhs wetterau spätestens 14 Tage vor Kursbeginn vorliegen. Bei Kursen aus dem Bereich Bildungsurlaub beträgt die Abmeldefrist vier Wochen vor Kursbeginn. Abmeldungen müssen in Textform erfolgen (per Brief, Fax oder Mail). Eine Abmeldung bei der Kursleitung ist unzulässig. Nach Eingang der fristgemäßen Abmeldung verschickt die vhs wetterau eine schriftliche Abmeldebestätigung.

 

4. Gebühren

Die Gebühr wird abgebucht, wenn der/die Teilnehmende der vhs wetterau im Rahmen des SEPA-Verfahrens schriftlich ein Rahmenmandat erteilt. Die Abbuchung erfolgt nach Beginn des Kurses jeweils zum 10., 20. oder 30. Kalendertag eines Monats (bei Wochenende oder Feiertag am darauffolgenden Werktag). Durch Widerspruch oder fehlende Deckung des Kontos entstehende Bankspesen werden dem/der Teilnehmer/in belastet. Auf Wunsch kann die Kursgebühr per Rechnung beglichen werden. Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig.
Gebühren, die nicht entrichtet werden, unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 04.07.1966 (GVBI. I S. 151) in seiner jeweils geltenden Fassung.  Das Mahn- und Beitreibungsverfahren wird für die vhs wetterau (Fachstelle 5.1.3 - Volkshochschule) vom Fachdienst Finanzen des Wetteraukreises ausgeführt.

 

5. Gebührenermäßigung

Niemand soll aus finanziellen Gründen daran gehindert werden, sich in der vhs wetterau weiterzubilden. Daher besteht die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung. Auf schriftlichen Antrag wird Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach SBG II (Arbeitslosengeld II) und SGB XII (Sozialhilfe) Gebührenermäßigung gewährt. Hierzu ist vor Kursbeginn ein Ermäßigungsantrag zusammen mit dem aktuellen Leistungsbescheid und der Anmeldung zum gewünschten Kurs bei der vhs wetterau einzureichen.

Weitere Gebührenermäßigungen (z. B. bei sehr geringem Einkommen) sind ebenfalls vor Kursbeginn bei der vhs wetterau zu beantragen.

Eine Ermäßigung beträgt in der Regel 50 % der angegebenen Kursgebühr, mindestens 15,00 €. Eine nachträgliche Gebührenermäßigung ist nicht möglich.

In folgenden Fällen/Bereichen ist eine Ermäßigung nicht möglich

  • Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und Deutsch als Fremdsprache (DaF)
  • Bei der Gebührenübernahme von Dritten (z. B. durch die Agentur für Arbeit oder das JobCenter, bei Firmenanmeldungen)

Ehrenamt ist uns wichtig:
Inhaberinnen und Inhaber einer Ehrenamts-Card erhalten nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung von 15 % der Kursgebühr.

 

6. Gutscheine

Bei der vhs wetterau können Gutscheine erworben werden, die für jeden vhs-Kurs eingesetzt werden können.

Verbleibt beim Einlösen eines Gutscheines aufgrund der Gebühren des ausgewählten Kurses ein Restbetrag, kann dieser bei einem weiteren Kurs eingesetzt werden. Die Auszahlung eines Restbetrages ist nicht möglich.

 

7. Datenschutz

Die von der vhs wetterau (Fachstelle 5.1.3 - Volkshochschule) erhobenen personenbezogenen Daten der Kursteilnehmenden werden nur zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung der Anfragen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden nur innerhalb des Wetteraukreises verarbeitet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, oder wenn es zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist – hier insbesondere die Weitergabe an die Kursleitungen (Anwesenheits- und Teilnahmelisten).

Durch Übersendung der persönlichen Daten willigen die Interessentinnen und Interessenten in die beschriebene Verarbeitung der Daten und deren Verwendung ein. Die Nutzung personenbezogener Daten für den gezielten Versand von Informationsmaterialien der vhs wetterau erfolgt nur im Falle der Einwilligung. Eine eventuelle Nutzung der Daten für statistische Zwecke (Marktforschung und Erhebung zum Weiterbildungsverhalten) erfolgt anonymisiert und nicht personenbezogen. Auf schriftliche Anfrage informiert die vhs wetterau über die gespeicherten personenbezogenen Daten. Eine Löschung dieser Daten erfolgt nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist bzw. sobald die Daten nicht mehr benötigt werden oder wenn die Einwilligung zur Speicherung widerrufen wird.

 

8. Zu Gast an Schulen

Die vhs wetterau ist mit ihren Kursen häufig Gast in den Schulen des Wetteraukreises.

Grundsätzlich gilt für alle Schulen und Schulungsräume: Die Hausordnungen sind zu beachten!

  • Auf dem kompletten Schulgelände herrscht Rauchverbot
  • Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet
  • Schulungsräume und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln
  • Am Kursende ist die ursprüngliche Sitzordnung in den Schulungsräumen wieder herzustellen
  • Alle Fenster sind zu schließen und die Beleuchtung ist auszuschalten
  • Parkverbote vor Ort sind zu beachten und die ausgewiesenen Parkplätze zu nutzen